9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, alte Bindungen
9.1 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen EKG sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
9.2 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Kappelrodeck.
9.3 Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

10. Gerichtsstand
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Achern. Wir haben jedoch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
10.2 Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Achern, Bundesrepublik Deutschland (Artikel 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung in Zivil- und Handelssachen = EuGVÜ). Wir behalten uns das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.









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