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4.5 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
4.6 Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden unter angemessener Fristsetzung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) oder eine entsprechende Minderforderung des Kaufpreises zu verlangen.
4.7 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden- gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
4.8 Vorstehende Haftungsfreistellung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (ausgenommen, wenn der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer vertraglichen Haftpflicht). Sie gilt ferner nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß den §§ 463,480 Absatz 2 BGB geltend macht. Im Übrigen ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4.9 Etwaige Gewährleistungsansprüche, sowie Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Mangelfolgeschäden verjähren, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, 24 Monate nach Lieferung.
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